Schnell und einfach: Verträge abschließen über WhatsApp und Co.
top of page

Schnell und einfach: Verträge abschließen über WhatsApp und Co.


Hast du es dir mit der Beteiligung an meinem Unternehmen überlegt, Michael?“, „Ja Sabine, zu einem Kaufpreis von 200.000 Euro für 10 Prozent wäre ich als stiller Teilhaber dabei“, „Perfekt. Dann lass uns das so festhalten. Ich freue mich auf unsere Zusammenarbeit.“ So oder so ähnlich könnte eine Unterhaltung über WhatsApp, Telegram, Threema, Facebook und Co. ablaufen. Längst sind verschiedene Messenger-Dienste fest in unserem Alltag integriert. Warum also nicht auch für Verträge nutzen?

Verträge bestimmen unser gesamtes Leben, auch wenn wir uns dessen oft gar nicht bewusst sind. Unterschreiben wir einen Mietvertrag, schließen wir ganz bewusst einen Vertrag ab. Doch selbst dem täglichen Zeitungskauf beim Kiosk um die Ecke liegt ein Vertrag zugrunde. Der Kunde erklärt, die Zeitung kaufen zu wollen und der Kioskverkäufer ist damit einverstanden, ihm die neuste Ausgabe zu verkaufen. Auch wenn in dem Fall natürlich kein Stück Papier unterschrieben wird, ist eine übereinstimmende Willenserklärung zustande gekommen. Umgangssprachlich: Ein Vertrag. Dieser kann dementsprechend sogar mündlich geschlossen werden. Im Digitalen Zeitalter ist es folgend naheliegend, Messenger-Dienste auch für Verträge, wie Geschäftsverträge, zu nutzen. Das Smartphone ist immerhin immer dabei.

Zeit ist bekanntlich knapp und jeder kann sich abends Schöneres vorstellen, als zwischendurch noch schnell einen Vertrag aufzusetzen. Verträge über WhatsApp und Co. sparen Zeit. Die Dienste eigen sich schon längst nicht mehr nur für die Übermittlung von Kurzmeldungen, einen Anruf zwischendurch oder das Übersenden von Fotos und Videos. Mittlerweile können auch ganze Dokumente übertragen werden. Für einen wirksamen Vertrag reicht es allerdings schon aus, die wesentlichen Inhalte des Vertrages aus dem Chatverlauf einwandfrei zu erkennen. Die Kommunikation muss sich zudem eindeutig als Vertrag identifizieren lassen und nicht nur ein Angebot darstellen.

Wer doch einen ordentlichen Vertrag aufsetzt, kann diesen ganz bequem als PDF oder Word-Dokument per Messenger verschicken. Die andere Partei unterzeichnet dieses auf dem Handy durch einfügen einer vorher eingescannten Unterschrift oder mit dem Eingabestift/ dem Finger direkt auf dem Handy und sendet das unterzeichnete Dokument über die App zurück. Schon ist ein wirksamer Vertrag zustande gekommen. In einigen Ausnahmefällen ist eine handschriftliche Unterschrift unter dem Vertrag gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehören zum Beispiel der Fernunterrichtsvertrag und das Verbraucherdarlehen. Schenkungsversprechen oder Grundstückerwerbe müssen sogar notariell beglaubigt werden. Diese Regelungen greifen allerdings nur im Seltenfall. Gleichzeitig muss die Form des Vertrags auch im Vertrag selbst vereinbart sein. Fällt eine eingescannte oder elektronisch erzeugte Unterschrift nicht darunter, ist der Vertrag nicht rechtsbindend.

Wir fassen zusammen: Wer einen Mobilfunkvertrag abschließt oder ein Hotelzimmer bucht, unterzeichnet grundsätzlich keine Schriftstücke. Der Vertrag ist wirksam, obwohl er nur über einen Anruf, eine SMS oder ein ausgefülltes Onlineformular bestätigt wird. Genauso sieht es bei dem Schließen von Verträgen über Apps aus. Verbraucher die denken, dass Verträge dieser Art nicht wirksam seien, irren sich. Gerade deswegen ist es wichtig, Aussagen in Chatverläufen nicht vorschnell zu treffen. Wer einen Vertrag auf digitalem Weg abschließt, sollte zudem darauf achten, Chatverläufe aufzubewahren und zu sichern, um im Notfall einen Nachweis über den Vertragsinhalt vorweisen zu können.


330 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page